EnEV 12

Energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen in Nicht-Wohngebäuden gemäß  § 12 EnEV

Die europäische Richtlinie 2002/91/EG und deren nationale Umsetzung in der EnEV 2009, welche mit dem aktuellen Stand zum 01.10.2009 in Kraft getreten ist, fordert die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden unter Berücksichtigung der jeweiligen äußeren klimatischen und lokalen Bedingungen. Die energetischen Inspektion gem. § 12 EnEV, untersucht den ordnungsgemäßen  Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen unter dem Aspekt der Energieeffizienz. Messtechnisch wird überprüft, ob die installierten Leistungen und Luftvolumenströme den aktuellen Anforderungen des Gebäudes entsprechen und ob Dimensionierung und Systemauswahl im richtigen Verhältnis zum Kühlbedarf sowie Nutzung des Gebäudes stehen. 

Energetische Inspektion von Kältemaschinen gemäß
DIN 15240 und DIN V 18599-7

Aufnahme von angeschlossene Kältemaschinen an
RLT-Anlagen oder Klimakleingeräten
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